Was § 6 VOB/B verlangt
Die VOB/B ist kein Gesetz, sondern ein Regelwerk mit Vertragsbedingungen. § 6 gilt also, wenn die VOB/B in deinem Vertrag vereinbart ist. Maßgeblich ist die Ausgabe 2016, sie gilt laut Fachinformation Bundesbau unverändert.
§ 6 Abs. 1 sagt zwei Dinge:
- Glaubst du dich in der ordnungsgemäßen Ausführung behindert, zeigst du das dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich an.
- Unterlässt du die Anzeige, werden die hindernden Umstände nur berücksichtigt, wenn dem Auftraggeber die Tatsache und ihre hindernde Wirkung offenkundig bekannt waren.
Der Paragraf setzt früh an: Es reicht, dass du dich behindert glaubst. „Unverzüglich“ heißt nach der Definition in § 121 BGB: ohne schuldhaftes Zögern.
Wichtig für die Praxis: Verlass dich nicht auf die Offenkundigkeit. Ob sie vorlag, klärt sich erst im Streit. Die Anzeige kostet dich eine Viertelstunde.
Was in die Anzeige gehört
Der Bundesgerichtshof hat das am 21. Oktober 1999 festgelegt (VII ZR 185/98). Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen sich für den Auftraggeber mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung ergeben. Du musst angeben, ob und wann deine Arbeiten, die nach dem Bauablauf jetzt anstehen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können.
Der Zweck laut BGH: Der Auftraggeber soll informiert und gewarnt werden, damit er die Behinderung abstellen kann. Er soll außerdem Beweise sichern und sich vor unberechtigten Ansprüchen schützen können.
Daraus ergeben sich die Punkte für dein Schreiben:
- Was hindert: der konkrete Umstand, etwa „Die freigegebenen Bewehrungspläne für die Decke über dem Erdgeschoss liegen nicht vor.“
- Seit wann oder ab wann: Datum, bei Bedarf Uhrzeit.
- Welche Arbeiten betroffen sind: Bauteil und Leistung, mit dem Termin laut Bauablauf.
- Welche Folgen das hat: was steht, was sich verschiebt, wie lange voraussichtlich, soweit du es absehen kannst.
- Was der Auftraggeber tun soll: den Umstand beseitigen, am besten bis zu einem Datum.
- Dass du leistungsbereit bist: Biete deine Leistung ausdrücklich an und nenne Personal und Gerät, die du vorhältst.
Ein Satz wie „Hiermit melden wir Behinderung an“ erfüllt das nicht, es fehlen die Tatsachen. Dauer oder Mehrkosten zu beziffern, verlangt der BGH in dieser Entscheidung dagegen nicht.
Zum letzten Punkt der Liste: Für die Entschädigung nach § 642 BGB muss der Auftraggeber im Annahmeverzug sein. Dafür musst du deine Leistung anbieten und leisten können. Das Oberlandesgericht Köln hat am 24. Juli 2026 für drei von fünf Zeiträumen eines Bauvorhabens die Entschädigung verneint. In einem Fall lag in der Behinderungsanzeige kein ausreichendes Angebot: Der Auftragnehmer hatte darin angekündigt, die Arbeiten zu Weihnachten einzustellen und voraussichtlich Anfang Februar wieder aufzunehmen. In einem anderen war die Anzeige zwar entbehrlich, weil die Umstände aus Baubesprechungen offenkundig bekannt waren. Das Angebot der Leistung fehlte trotzdem.
An wen und in welcher Form
An wen: an den Auftraggeber, so steht es in § 6 Abs. 1. Architekt oder Bauleitung des Auftraggebers sind nicht automatisch empfangsberechtigt. Schick die Anzeige deshalb an deinen Vertragspartner und gib der Bauleitung eine Kopie.
In welcher Form: schriftlich. Für eine vertraglich vereinbarte Schriftform genügt nach § 127 Abs. 2 BGB im Zweifel auch die telekommunikative Übermittlung. Ob damit eine einfache E‑Mail reicht, haben Oberlandesgerichte für andere schriftliche Erklärungen nach der VOB/B unterschiedlich entschieden: Koblenz ließ sie 2020 genügen, Frankfurt 2012 und Jena 2015 nicht. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu ist uns nicht bekannt.
Unser Tipp: Unterschreib das Schreiben, schick es vorab als PDF per E‑Mail und das Original per Einwurf-Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung. Dann kannst du den Zugang belegen, egal wie ein Gericht die E‑Mail sieht.
Was die Anzeige bewirkt
Die Anzeige ist die Eintrittskarte, nicht der Anspruch. Was du bekommst, hängt von der Ursache ab:
| Was du verlangst | Voraussetzung | Grundlage |
|---|---|---|
| Mehr Zeit | Die Ursache liegt im Risikobereich des Auftraggebers, in Streik oder Aussperrung oder in höherer Gewalt und anderen für dich unabwendbaren Umständen | § 6 Abs. 2 und 4 VOB/B |
| Schadensersatz | Der Auftraggeber hat die hindernden Umstände zu vertreten. Entgangenen Gewinn gibt es nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit | § 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B |
| Entschädigung | Der Auftraggeber unterlässt eine nötige Mitwirkung und gerät in Annahmeverzug. Auf Verschulden kommt es nicht an | § 642 BGB, § 6 Abs. 6 Satz 2 VOB/B |
Mehr Zeit: Die Fristverlängerung berechnet sich nach der Dauer der Behinderung, mit einem Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten und für eine etwaige Verschiebung in eine ungünstigere Jahreszeit.
Schadensersatz: Der BGH hat am 18. September 2024 (VII ZR 10/24) klargestellt: Es reicht nicht, dass die Störung aus dem Risikobereich des Auftraggebers kommt. Er muss eine vertragliche Pflicht verletzt haben, und die Verzögerung muss darauf beruhen. Das musst du konkret und bauablaufbezogen darlegen, ein pauschaler Verweis auf Bauablaufpläne genügt nicht. Im selben Urteil steht: Teilt der Auftraggeber nur mit, dass Leistungen wegen einer Störung gerade nicht erbracht werden können, oder schickt er angepasste Bauablaufpläne, ist das keine Anordnung, aus der eine Mehrvergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B folgt.
Entschädigung: § 642 BGB gilt neben § 6 Abs. 6 VOB/B, setzt beim VOB/B‑Vertrag aber die Anzeige oder Offenkundigkeit voraus. Entschädigt wird das Vorhalten von Personal, Gerät und Kapital während des Annahmeverzugs. Mehrkosten, die erst danach entstehen, etwa gestiegene Lohn- und Materialpreise bei der späteren Ausführung, fallen laut BGH vom 26. Oktober 2017 (VII ZR 16/17) nicht darunter.
Wetter: Witterung, mit der du bei Angebotsabgabe normalerweise rechnen musstest, gilt nach § 6 Abs. 2 VOB/B nicht als Behinderung. Und selbst bei außergewöhnlich ungünstiger Witterung gibt es laut BGH vom 20. April 2017 (VII ZR 194/13) keine Entschädigung nach § 642 BGB, wenn nichts anderes vereinbart ist: Frost, Eis und Schnee abzuwehren ist keine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers.
Ein Beispiel
Rohbau für ein Mehrfamilienhaus, VOB/B ist vereinbart. Laut Terminplan beginnt am Montag das Bewehren der Decke über dem Erdgeschoss. Die freigegebenen Bewehrungspläne schuldet der Auftraggeber, sie sollten seit zwei Wochen da sein. Am Donnerstag davor liegen sie nicht vor. Am Telefon sagt der Architekt: „Kommen nächste Woche.“
Was jetzt zählt:
- Am selben Tag schreiben, nicht am Montag, wenn die Kolonne steht.
- An den Auftraggeber adressieren, den Architekten in Kopie.
- Konkret werden: welche Pläne fehlen, seit wann sie fällig sind, welche Arbeiten ab Montag nicht beginnen können, was das für die folgenden Decken bedeutet.
- Leistung anbieten: Kolonne, Kran und Schalung stehen ab Montag bereit.
- Jeden Tag im Bautagesbericht festhalten, was nicht ging und wer und was vorgehalten wurde.
- Wenn die Pläne da sind: weiterarbeiten und dem Auftraggeber den Wegfall mitteilen.
Das Beispiel ist ausgedacht. Die Lage kennt jeder, der schon einmal auf Pläne gewartet hat.
Vorlage zum Herunterladen
Die Vorlage ist ein Word-Dokument mit dem Schreiben unten und einer Seite Ausfüllhinweise. Du bekommst sie ohne Anmeldung und ohne Formular.
Vorlage herunterladenWord-Datei · 38 KB · ohne Anmeldung
[Firma, Anschrift des Auftragnehmers]
[Auftraggeber, Anschrift]
[Ort, Datum]
Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B, Nr. [laufende Nummer]
Bauvorhaben: [Bezeichnung, Ort]
Vertrag vom [Datum], Auftragsnummer [Nummer], Leistung: [Gewerk]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir Ihnen an, dass wir in der ordnungsgemäßen Ausführung unserer Leistung behindert sind.
1. Hindernder Umstand: [Was fehlt oder stört? Zum Beispiel: Die freigegebenen Bewehrungspläne für die Decke über dem Erdgeschoss liegen uns nicht vor.]
2. Seit wann: [Datum, bei Bedarf Uhrzeit. Bei absehbarer Behinderung: ab wann.]
3. Betroffene Arbeiten: [Welche Arbeiten können nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden? Bauteil, Leistung, Termin laut Bauablauf.]
4. Auswirkungen auf den Bauablauf: [Was steht, was verschiebt sich? Voraussichtliche Dauer, soweit absehbar.]
5. Abhilfe: Wir bitten Sie, den hindernden Umstand unverzüglich zu beseitigen, spätestens bis zum [Datum], und uns den Wegfall mitzuteilen.
Wir sind leistungsbereit und bieten Ihnen unsere Leistung ausdrücklich an. Wir halten vor: [Personal, Gerät].
Wir melden die Verlängerung der Ausführungsfristen nach § 6 Abs. 2 und 4 VOB/B an. Ansprüche nach § 6 Abs. 6 VOB/B und § 642 BGB behalten wir uns vor.
Sobald die Behinderung wegfällt, nehmen wir die Arbeiten wieder auf und benachrichtigen Sie.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Funktion, Unterschrift]
Anlagen: [Fotos, Auszug Bautagesbericht, Schriftverkehr, Terminplan]
Verteiler: [Bauleitung oder Architekt zur Kenntnis]
Zugang: [vorab per E‑Mail am …, Original per Einwurf-Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung]
Pass die Vorlage an deinen Vertrag an. Streich den Satz zur Leistungsbereitschaft, wenn er nicht stimmt: Wer anbietet und nicht leisten kann, hat nichts gewonnen.
Nach der Anzeige
Mit dem Schreiben ist es nicht getan. § 6 Abs. 3 VOB/B verlangt zwei Dinge von dir:
- Weiterarbeiten, wo es geht: Du musst alles tun, was dir billigerweise zugemutet werden kann, um die Weiterführung der Arbeiten zu ermöglichen.
- Abmelden: Fallen die hindernden Umstände weg, nimmst du die Arbeiten unverzüglich wieder auf und benachrichtigst den Auftraggeber.
Dazu kommt die Dokumentation. Für die Entschädigung nach § 642 BGB musst du laut BGH die Dauer des Annahmeverzugs und die unproduktiv vorgehaltenen Produktionsmittel darlegen. Das gelingt nur, wenn du die Tage der Behinderung fortlaufend festhältst: wer da war, welches Gerät stand, was nicht ging.
Wichtig bei Nachträgen: Im Kölner Fall von 2026 ging der Auftragnehmer für einen Zeitraum leer aus, in dem er auf derselben Baustelle Nachtragsarbeiten ausführte. Halte fest, wofür du Personal und Gerät an welchem Tag eingesetzt hast.
Dauert eine Unterbrechung länger als drei Monate, kann jede Seite den Vertrag schriftlich kündigen (§ 6 Abs. 7 VOB/B).
Checkliste
- Vertrag prüfen: Ist die VOB/B vereinbart? Wer ist der Auftraggeber, an welche Adresse gehen Anzeigen?
- Am selben Tag schreiben, sobald du dich behindert glaubst.
- Die Tatsachen nennen: Umstand, seit wann, betroffene Arbeiten, Folgen.
- Leistung ausdrücklich anbieten, Personal und Gerät nennen.
- Schriftlich an den Auftraggeber, Kopie an die Bauleitung, Zugang belegen.
- Täglich im Bautagesbericht festhalten, was steht und was vorgehalten wird.
- Weiterarbeiten, wo es zumutbar ist.
- Wegfall der Behinderung mitteilen und die Arbeiten wieder aufnehmen.
Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel und die Vorlage geben den Stand vom 12. Oktober 2026 wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Verträge weichen oft von der VOB/B ab. Für deinen Einzelfall frag eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder deinen Verband.
Quellen (alle abgerufen am 12.10.2026)
- VOB/B Ausgabe 2016, § 6 (nichtamtliche Fassung der Fachinformation Bundesbau; BAnz AT 19.01.2016 B3 und BAnz AT 01.04.2016 B1) · fib‑bund.de
- Fachinformation Bundesbau, Übersicht VOB („Weiterhin unverändert gilt Teil B der VOB 2016“) · fib‑bund.de
- BGH, Urteil vom 21.10.1999 – VII ZR 185/98 (Inhalt und Zweck der Anzeige, § 642 BGB neben § 6 VOB/B; Rn. 11, 12, 21, 24) · lexetius.com
- BGH, Urteil vom 20.04.2017 – VII ZR 194/13 (außergewöhnlich ungünstige Witterung, § 642 BGB) · rewis.io
- BGH, Versäumnisurteil vom 26.10.2017 – VII ZR 16/17 (Entschädigung nur für die Dauer des Annahmeverzugs; Rn. 27, 28, 33) · rewis.io
- BGH, Urteil vom 18.09.2024 – VII ZR 10/24 (Schadensersatz nur bei Pflichtverletzung, keine Anordnung durch Bauablaufpläne; Rn. 30, 36, 37, 39) · gesetze.co
- OLG Köln, Urteil vom 24.07.2026 – 7 U 97/24, besprochen von GvW Graf von Westphalen (August 2026) · gvw.com
- § 642 BGB (Mitwirkung des Bestellers) · gesetze-im-internet.de
- § 127 BGB (vereinbarte Form) · gesetze-im-internet.de
- § 121 BGB („ohne schuldhaftes Zögern“) · gesetze-im-internet.de
- Caspers Mock, RA Simon Esch, 23.02.2022, Schriftform der VOB/B und E‑Mail (OLG Koblenz 08.10.2020 – 6 U 1945/19, OLG Frankfurt 30.04.2012 – 4 U 269/11, OLG Jena 26.11.2015 – 1 U 209/15) · caspers-mock.de