Bedenkenanzeige: schriftlich anmelden, bevor aus dem Problem dein Mangel wird.
Die Bedenkenanmeldung nach § 4 Abs. 3 VOB/B: Der feste Baustein zur Warnfunktion steht in jeder Anzeige — die konkreten Bedenken und Folgen beschreibst du darüber. Wichtig: unverzüglich und möglichst vor Beginn der Arbeiten an den Auftraggeber.
Im Basis-Plan enthalten. Eine von drei Bau‑Anzeigen nach VOB/B — erst festschreiben, dann versenden.
Das LV sieht Beton C20/25 für die Außenrampe vor. Er ist nicht frost-tausalzbeständig.
Abplatzungen an der Rampe nach dem ersten Winter.
Beton C30/37 in Expositionsklasse XF4 ausführen.
Mündliche Bedenken reichen meist nicht.
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Mängelhaftung trotz Hinweis.
Wer Bedenken nur mündlich äußert, kann sie später kaum belegen — und haftet im Zweifel für den Mangel.
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Ohne Folgen-Beschreibung.
Ein Bedenken ohne die möglichen Folgen und die empfohlene Maßnahme bleibt vage — und angreifbar.
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Keine Antwortverfolgung.
Ob und wann der Auftraggeber reagiert hat, steht in keiner Akte — und fehlt genau dann, wenn es zählt.
Mit dive läuft das anders — so sieht es aus.
Eine Bedenkenanzeige, aufgebaut nach § 4 Abs. 3 VOB/B.
Bedenken gegen …
Vorleistung, Material, Ausführungsart, Planung, außergewöhnliche Umstände oder Sonstiges — mit Beschreibung, möglichen Folgen und empfohlener Maßnahme.
Antwortfrist & LV‑Bezug
Antwortfrist, -eingang und -text festhalten und die betroffenen LV-Positionen verknüpfen.
Baustein zur Warnfunktion
Der feste, nicht editierbare Textbaustein zur Warnfunktion steht in jedem PDF — die konkreten Bedenken und Folgen beschreibst du darüber.
Adressat & Anlagen
Empfänger mit Adresse, betroffene Gewerke und Anlagen (Fotos, Schriftverkehr) — dazu der feste Einleitungstext-Baustein.
Status‑Verfolgung
Entwurf → fertiggestellt → versandt → beantwortet, ignoriert oder erledigt; im Menü mit der Zahl offener Vorgänge.
Der Baustein zur Warnfunktion steht fest — in jeder Anzeige.
Der Textbaustein zur Warnfunktion lässt sich nicht verwässern: Er steht unverändert im PDF, die konkreten Bedenken und Folgen beschreibst du darüber. Festschreiben und Versand sind getrennt: Der Beleg wird eingefroren und dann verschickt — per E‑Mail aus dive mit der Microsoft-365-Anbindung (Pro), sonst als PDF.
Aus der Eingabe wird die Bedenkenanmeldung.
Bedenken, mögliche Folgen und die empfohlene Maßnahme erfasst du in dive — das Anschreiben nach § 4 Abs. 3 VOB/B trägt den festen Hinweis zur Warnfunktion.
1Eingabe in dive

2Das PDF daraus
PDF öffnen ↗
Links die Eingabe mit Pflichtfeld „Mögliche Folgen“ — rechts das Anschreiben mit dem festen Haftungshinweis. Beispieldaten der Musterfirma.
- Fortlaufende NummerHier BDA‑2026-002, Betreff „… gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B“.
- Fester WarnhinweisDer Baustein zur Warnfunktion steht unverändert im Anschreiben — er lässt sich nicht verwässern.
- Festgeschrieben und verschicktBeim Fertigstellen eingefroren; Versand per E‑Mail aus dive mit der Microsoft-365-Anbindung (Pro), sonst als PDF.
Greift ineinander mit …
Führt ein Bedenken zur Verzögerung, folgt die Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B.
Wird eine andere Ausführung nötig, kündigt die Mehrkostenanzeige die Zusatzkosten an.
Die Anzeige hängt am Projekt und Auftrag — mit Adressat aus der Kontaktsuche.
Sieh dir die Bedenkenanzeige an einem eigenen Fall an.
Eine Stunde mit Sebastian oder Tim. Bring ein typisches Bedenken mit — wir melden es schriftlich an und erzeugen das Anschreiben.
Oder erst die Preise ansehen · zurück zur Baudokumentation.