Behinderung und Unterbrechung der Ausführung am Bau

Behinderungsanzeige nach VOB/B § 6

Wirst du als Auftragnehmer an der ordnungsgemäßen Ausführung gehindert, musst du dies unverzüglich deinem Auftraggeber melden. Dies ist wichtig für eine Fristverlängerung und dass du nicht für die Verzögerung haftbar gemacht wirst. Unsere Software ist das richtige Tool dafür.

Baubehinderung umgehend melden

Fristerlängerung nicht verpassen

Direkt vor Ort erstellen

Weitere Verspätung vermeiden

Schadensersatzforderungen verhindern

Sicher dich ab

Behinderungsanzeige § 5 Abs. 3 VOB/B - Digital vereinfacht
Verlängerung der Ausführungsfrist sichern
Baubehinderungen managen

Behinderungsanzeige einfach erfassen

Mobil erfassen

Erstelle deine Anzeigen zur Baubehinderung direkt vor Ort bei der Feststellung einer möglichen Verzögerung. Mobil über Handy oder Tablet. So kommst du ganz einfach der Pflicht nach, Baubehinderungen unverzüglich anzuzeigen.

Anzeigen strukturiert aufnehmen

Erfasse die hindernden Umstände strukturiert und nach VOB/B, um die Störmeldung schriftlich einzureichen. So vereinheitlichst du die Datenerfassung in deinem Team und stellst sicher, dass die Anzeige auch vollständig ist, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Behinderung dokumentieren

Ein wichtiger Teil deiner Baudokumentation. Dokumentiere Art der Behinderung und die betroffene Leistung, den Beginn der Unterbrechung und das voraussichtliche Ende sowie die Auswirkungen für den Baufortschritt und eventuelle zusätzliche Kosten für das Bauprojekt.

Rechtssicher nach VOB/B

Agiere rechtssicher nach VOB/B, um Ansprüche auf Entschädigung bei Behinderungen geltend zu machen. Die Anwendung der VOB ist ausschließlich für öffentliche Auftraggeber verpflichtend. Dennoch hat sich ihre Verwendung auch in vielen privaten Bauverträgen etabliert.

Überwache deine Ausführungsfristen

Überwache Fristen, um zu erkennen, wenn Behinderungen eine Verzögerung des Bauprojekts bedeuten könnten. So kannst du rechtzeitig reagieren.

Gründe für eine Behinderungsanzeige nach VOB

Dies sind die am häufigsten auftretenden Behinderungen für die Anzeige einer Baubehinderung durch Auftragnehmer.

Witterungseinflüsse
fehlende oder verspätete Materiallieferungen
unklare Anweisungen
Störungen durch Dritte
Fehlende Genehmigungen
Digital vereinfacht Desktop
Digital vereinfacht mobil

Beeinträchtigungssanzeige am Bau für Auftragnehmer

Wann ist eine Behinderungsanzeige gerechtfertigt?

Eine Behinderungsanzeige ist berechtigt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die den Baufortschritt behindern oder verzögern, ohne dass du als Auftragnehmer dafür verantwortlich ist, weil du an der Ausführung deiner Leistung behindert wurde.

Tatsächliche Behinderung des Baufortschritts

Es muss eine tatsächliche Behinderung vorliegen, die die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung behindert, also die Umsetzung der vertraglich vereinbarten Bauleistung im Bauvertrag stört oder unmöglich macht. Diese Behinderung kann sich auf den gesamten Bauablauf oder auf Teile des Bauwerks beziehen.

Vertragsgrundlage beachten

Die Behinderung muss in Zusammenhang mit der vertraglichen Leistungsbeschreibung stehen.

Das bedeutet, dass sie sich auf vertraglich vereinbarte Leistungen und Fristen bezieht, die aufgrund der Behinderung nicht erfüllt werden können.

Kein Verschulden des Auftragnehmers

Die Behinderung auf der Baustelle darf nicht vom Auftragnehmer selbst verschuldet sein.

Der Auftragnehmer muss nachweisen können, dass er alle ihm zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um die Behinderung zu vermeiden oder zu minimieren und damit Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Faktoren hat.

Ist er Schuld an der Behinderung, kann es zu einer Zurückweisung einer Behinderungsanzeige kommen.

Unvorhersehbare Umstände

Eine Behinderungsanzeige ist berechtigt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die den Baufortschritt behindern oder verzögern, ohne dass der Auftragnehmer dafür verantwortlich ist, weil er an der Ausführung seiner Leistung behindert wurde.

  • Fehlen von notwendigen Unterlagen oder Entscheidungen des Auftraggebers
  • Verzögerungen durch andere Auftragnehmer, die deine Leistung behindert
  • Nicht rechtzeitig bereitgestellte Baufreiheit oder Zugänge
  • Ungünstige Wetterverhältnisse, die über das übliche Maß hinausgehen
  • Höhere Gewalt, wie Streiks oder Naturkatastrophen

Unverzügliche Anzeige

Der Auftragnehmer muss die Behinderung dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald es erste Anzeichen für eine Behinderung gibt.

Das bedeutet, dass er den Auftraggeber so früh wie möglich schriftlich und am besten nachweisbar, über die Behinderung und Unterbrechung der Ausführung in Kenntnis zu setzen hat.

Die Behinderungsanzeige sollte präzise sein und die Art der Behinderung, die Ursache und die zu erwartenden Folgen wie z.B. Mehrkosten und Verzögerungen für den Baufortschritt klar darlegen.

Fazit

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, und der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung seiner Arbeit behindert wird, dann ist eine Behinderungsanzeige berechtigt und unverzüglich schriftlich zu melden.

Der Auftraggeber ist dann verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die Behinderung zu beseitigen oder die Fristen entsprechend anzupassen. 

Andernfalls kann der Auftragnehmer auch Ansprüche auf Verlängerung der Bauzeit oder Schadenersatz geltend machen.

Behinderungsanzeige richtig erstellen

Wie sollte eine Behinderungsanzeige
gestaltet sein

Eine Behinderungsanzeige erfüllt zwei wesentliche Funktionen:

Sie informiert den Auftraggeber über die bestehende Beeinträchtigung und dient zugleich als Beweismittel, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Daher ist es entscheidend, dass die Anzeige schriftlich und eindeutig dokumentiert wird. Auch im Bautagebuch sollte sie einen Eintrag finden, um die Baudokumentation zu vervollständigen. Damit die Behinderungsanzeige auch vor Gericht standhält, sollten folgende Fragen beantwortet werden.

Was ist die Ursache der Behinderung?

Seit wann liegt die Baubehinderung vor?

Welche konkreten Leistungen sind betroffen?

In welchem Umfang liegt die Behinderung vor?

Dauer der Behinderung, sofern dies erkennbar ist

Mutmassliche Auswirkung auf den Baufortschritt

Erforderliche Maßnahmen zur Behebung

Angaben zu möglichen Mehrkosten

Die Anzeige einer Baubehinderung sichert deine Bauleistung ab

Für den Bauunternehmer als Arbeitnehmer ist die Behinderungsanzeige nach der VOB/B ein wichtiges Instrument, um seine Rechte im Bauablauf zu sichern und sich vor unnötigen rechtlichen und finanziellen Nachteilen zu schützen. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die ein Bauunternehmer über die Behinderungsanzeige wissen sollte

Verlängerung von Fristen

Eine ordnungsgemäße Behinderungsanzeige kann dazu führen, dass Vertragsfristen verlängert werden, da der Auftragnehmer nicht für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden darf, die er nicht zu verschulden hat. Es ist daher wichtig, deinen Auftraggeber darüber so schnell wie möglich zu informieren.

Rechtsansprüche verhindern

Mit der Behinderungsanzeige schützt du dich als Auftragnehmer vor möglichen Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers, da du mithilfe einer Behinderungsanzeige nachweisen kannst, dass die Verspätung nicht durch dich verursacht wurde.

Dokumentation von Baufortschritten und Ereignissen

Die Behinderungsanzeige ist ein wichtiger Bestandteil der Baudokumentation und unterstützt im Streifall deine Position, insbesondere in Bezug auf mögliche Entschädigungen.

Rechtssicherer Behinderungsanzeigen

Durch unsere vordefinierte digitale Vorlage für Behinderungsanzeigen, die alle rechtlich relevanten Informationen enthalten (z. B. Bezug auf vertragliche Grundlagen, präzise Beschreibung der Behinderung und deren Auswirkungen auf den Baufortschritt) hast du die besten Voraussetzungen für eine berechtige Behinderungsanzeige.

Keine automatische Ablehnung

Unter Umständen sind sich beide Parteien nicht einig. Dein Auftraggeber kann eine Behinderungsanzeige zurückweisen, trotzdem bleibt sie wirksam. Also lass dich nicht entmutigen, sondern prüfe im Streitfall, ob die Behinderungsanzeige gerechtfertigt war.

Behinderung wieder freigeben

Die Freigabe einer Behinderungsanzeige liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Auftraggebers. Nachdem der Auftragnehmer eine Behinderungsanzeige gestellt hat, prüft der Auftraggeber, ob die angezeigte Behinderung gerechtfertigt ist. 

Der Auftraggeber kann entweder die Behinderung anerkennen und gegebenenfalls eine Fristverlängerung oder Kostenausgleich gewähren, oder er kann die Behinderung zurückweisen, wenn er sie als unbegründet ansieht. Dies muss dann ggf. juristisch geklärt werden.

Fazit

Für den Bauunternehmer als Arbeitnehmer ist die Behinderungsanzeige ein wesentliches Schutzinstrument, das bei Hindernissen im Bauablauf unverzüglich und sorgfältig eingesetzt werden muss.

Sie sichert nicht nur die Rechte des Auftragnehmers auf Fristverlängerung und Schutz vor Sanktionen, sondern dokumentiert auch die genaue Situation, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Ein klares Verständnis der Voraussetzungen und eine zeitnahe Reaktion auf Behinderungen sind entscheidend, um finanzielle Nachteile und rechtliche Risiken zu vermeiden.