Bedenkenanzeige nach VOB schützt deine Rechte
Hast du Zweifel an den Anweisungen, Plänen oder Materialien des Auftraggebers? Dann solltest du unverzüglich eine Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B einreichen. Unsere Software erleichtert dir die Erstellung und Verwaltung der Anzeigen und sorgt für eine lückenlose Dokumentation. Schnell und einfach!
Bedenken sofort "ohne schuldhaftes Zögern" melden
Direkt vor Ort erfassen, um weitere Probleme zu verhindern.
Schütze dich vor möglichen Regressforderungen des Auftraggebers.

Bedenkenanmeldung digital erfassen
Erfasse deine Zweifel und Bedenken strukturiert nach den Vorgaben der VOB/B § 4 Abs. 3. Eine strukturierte Dokumentation sorgt dafür, dass deine Anzeige vollständig und rechtssicher ist und du im Streitfall auf der sicheren Seite stehst.
Bedenken treten meist direkt auf der Baustelle auf. Wir ermöglichen es dir, Bedenkenanzeigen mobil über ein Tablet oder Smartphone zu erfassen und zu unterschreiben, damit Bauleiter z.B. bei einer Abnahme, die Meldung sofort vor Ort erstellen können.
Auch ohne Internetzugang Bedenkenmeldungen erfassen. Sobald deine Geräte wieder mit dem Internet verbunden sind, synchronisieren sich deine erfassten Daten.
Auf Knopfdruck! Die Erstellung einer PDF-Datei spart Zeit und stellt sicher, dass der Bauherr die Anzeige schnell bekommt. Je schneller es zur Klärung kommt, umso schneller kann die Arbeit am Bauvorhaben weitergehen.
Lückenlose Dokumentation im Projekt. Dokumentiere, welche Anweisungen oder Bauleistung problematisch sind, welche Mängel drohen und welche Lösungen du vorschlägst. Die Fotodokumentation erhöht zusätzlich die Beweiskraft der Bedenkenanzeige.
Unsere Software hilft dir bei der Überwachung der Fristen. Das Fristenmanagement stellt sicher, dass keine wichtigen Termine übersehen werden und alle Bedenkenanzeigen nachverfolgt werden können.
Viele Bauverträge orientieren sich an den Vorgaben der VOB/B – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bauwesen. Mit einer Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B kannst du dich rechtlich absichern und dafür sorgen, dass du für fehlerhafte Vorgaben des Auftraggebers nicht haftbar gemacht wirst.
Du musst oder möchtest nicht nach VDO arbeiten? Kein Problem, wir erstellen eine ganz individuelle Bedenkanzeige nach deinen Vorgaben.
Die häufigsten Gründe für eine Bedenkenanzeige


Bedenkenanzeige am Bau für Auftragnehmer
Wann ist eine Behinderungsanzeige gerechtfertigt?
Eine Bedenkenanzeige ist immer dann berechtigt, wenn du als Auftragnehmer feststellst, dass die Anweisungen des Auftraggebers technische, rechtliche oder sicherheitsrelevante Probleme verursachen könnten. Diese kann sich aber auch gegen ein anderes Gewerk richten. Die wichtigsten Gründe für eine Bedenkenanzeige sind:
1. Vorliegen eines tatsächlichen Problems
Es muss ein reales Problem vorliegen, das die ordnungsgemäße Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung beeinträchtigt. Dieses Problem kann sich auf Planungsfehler, ungeeignete Materialien oder fehlerhafte Anweisungen beziehen.
Beispiele:
- Statikpläne sind unvollständig oder fehlerhaft.
- Vom Auftraggeber gelieferte Materialien entsprechen nicht den vertraglichen Vorgaben.
- Anweisungen des Auftraggebers widersprechen den anerkannten Regeln der Technik.
Die Bedenken können sich auf den gesamten Bauablauf oder auf Teile des Bauwerks beziehen.
2. Bezug zur Vertragsgrundlage
Die Bedenken müssen sich auf die vertraglich vereinbarten Leistungen beziehen. Das bedeutet, dass sie sich auf die Leistungsbeschreibung oder die technischen Vorgaben des Bauvertrags beziehen müssen.
Wichtig:
- Die Anzeige muss klar machen, dass durch die Vorgaben des Auftraggebers eine ordnungsgemäße Leistungserbringung gefährdet ist.
- Es muss erläutert werden, warum die vertraglich vereinbarten Anforderungen nicht erfüllt werden können.
3. Kein Verschulden durch Auftragnehmer
Du darfst das Problem nicht selbst verursacht haben. Die Bedenkenanzeige ist nur dann berechtigt, wenn der Auftraggeber oder Dritte für das Problem verantwortlich sind.
Beispiel:
- Wenn der Auftraggeber ungeeignete Materialien liefert, liegt das Problem nicht in deinem Verantwortungsbereich.
- Solltest du jedoch selbst eine fehlerhafte Ausführung verursachen, ist eine Bedenkenanzeige nicht zulässig.
Du musst außerdem nachweisen können, dass du alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hast, um das Problem zu vermeiden oder zu minimieren.
4. Unvorhersehbare Umstände
Eine Bedenkenanzeige ist berechtigt, wenn du auf unvorhersehbare Umstände triffst, die die geplante Ausführung gefährden.
Beispiele für unvorhersehbare Umstände:
- Fehlende Unterlagen oder Entscheidungen des Auftraggebers.
- Falsche oder unklare Anweisungen.
- Verzögerungen durch andere Gewerke, die deine Arbeiten behindern.
- Fehlerhafte oder unzureichende Materialien.
- Unvorhersehbare technische Probleme auf der Baustelle.
- Verstöße gegen die Sicherheit auf der Baustelle
5. Unverzügliche Anzeige der Bedenken
Die Bedenkenanzeige muss unverzüglich erfolgen, sobald du als Auftragnehmer erkennst, dass es Probleme oder Risiken gibt.
Das bedeutet, dass du den Auftraggeber so früh wie möglich schriftlich und nachweisbar über das Problem informieren musst.
Die Anzeige sollte folgende Punkte beinhalten:
- Art der Bedenken
- Ursache der Bedenken
- Mögliche Folgen für den Bauablauf
- Vorgeschlagene Maßnahmen zur Problemlösung
Eine präzise und vollständige Dokumentation der Bedenkenanzeige ist wichtig, um im Streitfall als Beweismittel zu dienen.
6. Haftung des Auftragsgebers bei Nichthandlung
Wenn der Auftraggeber trotz der Bedenkenanzeige auf der ursprünglichen Ausführung besteht, übernimmt er die Verantwortung für mögliche Mängel oder Schäden.
Das bedeutet:
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, wenn er vorher auf das Problem hingewiesen hat.
- Der Auftraggeber trägt das Risiko, wenn er die Bedenken ignoriert.
Du bist nur dann verpflichtet, Mängel oder Schäden zu beheben, wenn du nicht rechtzeitig eine Bedenkenanzeige gestellt hast. Wenn du auf unsichere Anweisungen hingewiesen hast, trägt der Auftraggeber die Verantwortung, wenn er trotzdem darauf besteht.
Fazit
Eine Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B ist berechtigt, wenn du auf problematische Vorgaben oder Materialien stößt, die den Bauablauf gefährden könnten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, deine Bedenken zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Korrektur oder Anpassung zu ergreifen.
Eine vollständige und rechtssichere Bedenkenanzeige schützt dich vor Haftungsansprüchen und dokumentiert, dass du deiner Hinweispflicht nachgekommen bist.
Nutze unsere Bausoftware, um deine Bedenkenanzeige schnell und strukturiert zu erstellen und an den Auftraggeber zu übermitteln.
Wie ist der Aufbau einer Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B?
Hier ist der ideale Aufbau einer Bedenkenanzeige, damit sie den Anforderungen der VOB/B nach § 4 Abs. 3 VOB/B entspricht:
1. Projektdaten und allgemeine Angaben
Beginne die Bedenkenanzeige mit den grundlegenden Projektdaten, um sicherzustellen, dass sie eindeutig dem jeweiligen Bauvorhaben zugeordnet werden kann.
Pflichtangaben:
- Bauvorhaben/Projektname
- Bauvorhaben-Adresse
- Vertragsnummer oder Auftragsnummer
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Name und Anschrift des Auftragnehmers (Bauunternehmen)
2. Betroffene Bauleistung
Beschreibe genau, welche Bauleistung betroffen ist. Dies hilft deinem Auftraggeber, die Problematik schneller zu erkennen.
Angaben zur betroffenen Leistung:
- Gewerk oder Bauabschnitt (z. B. Abdichtungsarbeiten, Fensterbau, Statik)
- Ort der betroffenen Leistung (z. B. Gebäudeteil, Stockwerk, Raum)
3. Beschreibung der Bedenken
Beschreibe die Art der Bedenken detailliert. Dies ist der wichtigste Teil der Bedenkenanzeige. Erkläre genau, warum die Vorgaben problematisch sind und welche technischen oder rechtlichen Risiken daraus resultieren können.
Inhalt der Beschreibung:
- Genaue Beschreibung der problematischen Anweisung oder des Materials
- Grund der Bedenken (z. B. Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik)
- Mögliche Folgen bei Umsetzung der Anweisung (z. B. Mängel, Schäden, Sicherheitsrisiken)
4. Verweis auf technische Regelwerke oder Vorschriften
Um deine Bedenken zu untermauern, solltest du auf relevante technische Regelwerke, Normen oder Vorschriften verweisen, die durch die Anweisung verletzt werden könnten.
Mögliche Verweise:
- DIN-Normen
- Anerkannte Regeln der Technik
- Baugesetze oder Verordnungen
5. Empfohlene Maßnahmen zur Problemlösung
Biete dem Auftraggeber eine alternative Lösung an, um das Problem zu beheben. Dies zeigt, dass du konstruktiv zur Lösung beitragen möchtest.
Angaben zur Problemlösung:
- Empfohlene Maßnahmen oder Änderungen
- Alternativvorschläge zur Ausführung
6. Hinweis auf Haftungsausschluss
Ein wesentlicher Bestandteil der Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B ist der Haftungsausschluss.
Damit weist du den Auftraggeber darauf hin, dass du nicht für Mängel oder Schäden haftet, die aus der Umsetzung einer problematischen Anweisung resultieren.
Der Hinweis auf Haftungsausschluss ist entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren. Und auch in der Gewährleistung wichtig.
Bleibt der Auftraggeber trotz der geäußerten Bedenken bei seiner Vorgabe, übernimmt er die alleinige Verantwortung für eventuelle Folgeschäden.
7. Frist zur Stellungnahme des Auftraggebers
Setze dem Auftraggeber eine Frist, innerhalb derer er auf die Bedenkenanzeige reagieren soll. Dies zeigt, dass du eine schnelle Klärung anstrebst.
8. Datum und Unterschrift
Zum Abschluss der Bedenkenanzeige müssen das Datum der Erstellung sowie die Unterschrift des Auftragnehmers oder eines bevollmächtigten Vertreters hinzugefügt werden.
Unsere Bausoftware ermöglicht die strukturierten Eingaben aller wichtigen Informationen, um sicherzustellen, dass die Anzeige alle vertraglich festgelegten Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus sollte im Vorfeld festgelegt sein, wie nötige Anzeigen zugestellt werden. Sinnvoll erscheint hier der Versand einer PDF-Datei per E-Mail.
Eine Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B muss präzise und vollständig sein, um rechtlich wirksam zu sein. Sie schützt dich als Bauunternehmer vor Haftungsrisiken, wenn du den Auftraggeber rechtzeitig auf problematische Vorgaben oder Materialien hinweist.
Mit einer gut dokumentierten Bedenkenanzeige kannst du mögliche Mängel oder Schäden verhindern und sicherstellen, dass der Auftraggeber die Verantwortung für Risiken übernimmt, wenn er auf der Umsetzung seiner Anweisung besteht.