Mängel festgestellt? – Abhilfeaufforderung stellen!

Abhilfeverlangen (nach § 5 Abs. 3 VOB/B)

Du stellst als Auftragnehmer Mängel an einer Vorleistung des Auftraggebers oder an bereits ausgeführten Arbeiten anderer Gewerke fest, die die Ausführung deiner Arbeiten verzögern kann? Dann solltest du unverzüglich ein Abhilfeverlangen nach VOB/B einreichen. Unsere Software macht es dir leicht.

Nicht dein Fehler? Schadensersatz vermeiden

Unverzüglich Abhilfeaufforderung stellen

Vertragsfristen schützen

Schütze dich vor möglichen Regressforderungen

Technische Sicherheit gewährleisten

Sorge für eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten.

Abhilfeverlangen Abhilfeaufforderung - Software - Digital vereinfacht GmbH
Mängel sofort melden
Effizient auf der Baustelle erfassen

Mit Abhilfeverlangen den Bauablauf sichern

Eine Abhilfeaufforderung nach VOB/B wird gestellt, wenn eine Vertragspartei eine vertragliche Pflicht verletzt und die andere Partei – in diesem Fall du als Bauunternehmer – eine fristgebundene Aufforderung zur Abhilfe macht.

Strukturiert erfassen durch digitale Vorlage

Erfasse alle relevanten Mängel und Probleme strukturiert und nach den Vorgaben der § 5 Abs. 3 VOB/B. Eine vollständige Dokumentation sorgt dafür, dass deine Anzeige rechtlich wirksam ist und im Streitfall als Beweismittel dient.

Direkt vor Ort erstellen - schneller geht nicht

Mängel treten meist direkt auf der Baustelle auf. Unsere Software ermöglicht es deinem Bauleiter oder Polier Abhilfeaufforderungen mobil über ein Tablet oder Smartphone zu erfassen, damit die Aufforderung sofort vor Ort zu erstellen.

Auch Offline erfassen - nichts geht verloren

Selbst ohne Internetzugang kannst du Abhilfeaufforderungen mobil erfassen. Sobald deine Geräte wieder mit dem Internet verbunden sind, werden die Daten automatisch synchronisiert.

PDF direkt erstellen - nur ein Klick

Erstelle auf Knopfdruck ein PDF deiner Abhilfeaufforderung. Dies spart Zeit und stellt sicher, dass der Auftraggeber die Mängelanzeige schnell erhält. Je früher der Auftraggeber informiert ist, desto schneller kann er den Mangel beseitigen und der Baufortschritt sichergestellt werden.

Eine Abhilfeaufforderung ist ein wichtiger Bestandteil der Baudokumentation. Dokumentiere genau, welche Mängel festgestellt wurden, welche Auswirkungen sie auf den Bauablauf haben und welche Maßnahmen zur Mängelbeseitigung erforderlich sind.

Frist setzen und nachverfolgen

Unsere Software hilft dir, die Fristen im Blick zu behalten. So stellst du sicher, dass keine wichtigen Fristen übersehen werden.

Rechtssicherheit nach VOB/B arbeiten

Viele Bauverträge orientieren sich an den Vorgaben der VOB/B. Mit einer Abhilfeaufforderung nach § 5 Abs. 3 VOB/B kannst du dich rechtlich absichern, dass du für Mängel an Vorleistungen nicht verantwortlich gemacht wirst.

individuelle Abhilfeaufforderung

Du möchtest, oder musst nicht nach VOB arbeiten? Kein Problem, wir erstellen für dich eine ganz individuelle Abhilfeauforderung nach deinen Vorgaben.

Wer stellt eine Abhilfeaufforderung?

Die Abhilfeaufforderung kann von beiden Seiten des Bauvertrags ausgehen

Bauunternehmer an Auftraggeber

Wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt (z. B. fehlende Pläne, Zahlungsverzug, Behinderung der Bauausführung).

Auftraggeber an Bauunternehmer

Wenn der Bauunternehmer Mängel verursacht oder Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.

6 Nutzen eines Abhilfeverlangen

Frühzeitige Kommunikation
Haftung vermeiden
Technische Sicherheit gewährleisten
Dokumentation sichern
Vertragsfristen schützen
Selbstvornahme sichern
Digital vereinfacht Desktop
Digital vereinfacht mobil

Abhilfeverlangen am Bau für Auftragnehmer

Wann wird eine Abhilfeaufforderung vom Bauunternehmer gestellt?

Eine Abhilfeaufforderung nach § 5 Abs. 3 VOB/B ist immer dann berechtigt, wenn du als Auftragnehmer feststellst, dass der Auftraggeber oder ein anderes Gewerk fehlerhafte Leistungen erbracht hat, die den Baufortschritt gefährden könnten.

Die Abhilfeaufforderung dient dazu, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass er die Verzögerung beseitigen oder seine Mitwirkungspflichten erfüllen muss.

1. Vorliegen eines tatsächlichen Mangels

Es muss ein tatsächliches Problem bestehen, das die einwandfreie Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung gefährdet.

Beispiele:

  • Behinderung der Bauausführung durch fehlende Vorleistungen oder Pläne
  • Beschädigte Bauabschnitte
  • Nicht bereitgestellte Baufreiheit oder Zugänge

Die Abhilfeaufforderung kann sich auf den gesamten Bauablauf oder auf Teile des Bauwerks beziehen

2. Bezug zur vertraglichen Grundlage

Eine Abhilfeverlangen muss sich immer auf die vertraglich vereinbarten Leistungen beziehen. Das bedeutet, dass der festgestellte Mangel in direktem Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung im Bauvertrag stehen muss.

Wichtig:

  • Der Mangel muss die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung beeinträchtigen oder unmöglich machen.
  • Der Auftragnehmer darf keine zusätzlichen Arbeiten einfordern, die nicht Teil des Vertrags sind. 

3. Kein Verschulden des Auftragnehmer

Damit eine Abhilfeaufforderung nach § 5 Abs. 3 VOB/B gerechtfertigt ist, darf der festgestellte Mangel oder das Problem nicht durch dich als Auftragnehmer selbst verursacht worden sein. Die Aufforderung ist nur dann berechtigt, wenn der Auftraggeber oder Dritte für den Mangel verantwortlich sind.

Beispiel:

  • Nicht rechtzeitig bereitgestelle Unterlagen
  • Fehlende Entscheidungen oder Freigaben

Zusätzlich musst du nachweisen, dass du alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hast, um den Mangel bzw. das Problem entweder zu vermeiden oder dessen Auswirkungen zu minimieren.

4. Unvorhersehbare Umstände im Projekt

Eine Abhilfeaufforderung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn der festgestellte Mangel auf unvorhersehbare Umstände zurückzuführen ist. Solche Umstände sind Situationen, die bei Vertragsabschluss weder erkennbar noch planbar waren und die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat.

Beispiele:

  • Fehlende Unterlagen oder Entscheidungen des Auftraggebers
  • Schäden durch Dritte
  • Verzögerungen durch andere Gewerke
  • Äußere Einflüsse (z.B. Streik)
  • Störung durch Dritte (z.B. Behörden)

Mit einer gut formulierten Aufforderung wird der Auftraggeber in die Pflicht genommen, schnell zu handeln und den Bauablauf zu sichern.

5. Unverzüglich Anzeige erstellen

Eine Abhilfeverlangen muss unverzüglich erfolgen, sobald du als Auftragnehmer einen Mangel feststellst, der die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten beeinträchtigt.

Das bedeutet, dass du den Auftraggeber so früh wie möglich schriftlich und nachweisbar über den Mangel informieren muss.

Die Anzeige sollte  u.a. folgende Punkte beinhalten:

  • Beschreibung des Mangels
  • Ursache des Mangels
  • Auswirkung auf den Bauablauf
  • Vorgeschlagene Maßnahmen
 
Eine präzise und vollständige Dokumentation der Abhilfeaufforderung ist unerlässlich, um sie im Streitfall als Beweismittel einzusetzen.

 

6. Auftragsgeber haftet bei Nichthandlung

Wenn der Auftraggeber trotz des Abhilfeverlangen auf der ursprünglichen Ausführung besteht, muss er die Verantwortung für mögliche Mängel oder Schäden übernehmen.

Das bedeutet:

  • Wenn du als Auftragsnehmer vorher auf das Problem hingewiesen hast, haftest du nicht daraus resultierende Probleme oder Schäden
  • Ignoriert der Auftraggeber das Abhilfeverlangen trägt er das Risiko.

     

Du bist u.U. nur zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden verpflichtet, wenn du nicht rechtzeitig eine Abhilfeaufforderung gestellt hast. Hast du den Auftraggeber jedoch rechtzeitig auf einen Mangel hingewiesen, liegt die Verantwortung bei ihm, sofern er trotz deiner Warnung an seiner Vorgabe festhält.

Fazit:

Ein Abhilfeverlangen vom dir als Auftragnehmer an den Auftraggeber ist berechtigt, wenn ein festgestellter Mangel die ordnungsgemäße Ausführung deiner Arbeiten beeinträchtigt oder unmöglich macht.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den gemeldeten Mangel zu prüfen und die notwendigen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung einzuleiten.

Eine vollständig formulierte Abhilfeaufforderung schützt dich vor Haftungsrisiken und dokumentiert, dass du deiner Mitwirkungspflicht im Bauablauf nachgekommen bist.

Nutze unsere digitale Lösung, um deine Abhilfeaufforderung strukturiert und schnell zu erstellen und direkt an den Auftraggeber zu übermitteln – für mehr Effizienz und Rechtssicherheit auf der Baustelle.

Abhilfeverlangen richtig erstellen

Aufbau einer Abhilfeaufforderung nach VOB/B

Hier ist der Aufbau eines Abhilfeverlangens, damit sie den Anforderungen der VOB/B entspricht.

1. Allgemeine Angaben und Projektdaten

Die Abhilfeaufforderung muss eindeutig dem entsprechenden Bauprojekt zugeordnet werden können.

Pflichtangaben:

  • Bauvorhaben/Projektname
  • Bauvorhaben-Adresse
  • Vertragsnummer oder Auftragsnummer
  • Name und Anschrift des Auftraggebers
  • Name und Anschrift des Auftragnehmers (Bauunternehmen)

2. Beschreibung des Mangels

Der festgestellte Mangel muss klar und nachvollziehbar beschrieben werden.

Inhalt:

  • Art des Mangels: Um welche Art von Problem handelt es sich? (z. B. Materialfehler, Schäden, fehlerhafte Vorleistung)
  • Ort des Mangels: Wo genau tritt der Mangel auf? (z. B. Bauabschnitt, Raum, Bauteil)
  • Feststellungsdatum: Wann wurde der Mangel erkannt?

3. Auswirkung auf den Bauablauf

Beschreibe, welche Folgen der Mangel auf den Bauablauf hat, z. B.:

  • Verzögerungen bei der Fortführung der Arbeiten.
  • Zusätzliche Kosten (z. B. durch Stillstand oder Reparaturen).
  • Beeinträchtigung der Qualität der weiteren Bauausführung.

4. Aufforderung zur Mängelbeseitigung

Fordere den Auftraggeber klar und verbindlich auf, den Mangel zu beseitigen.

Inhalt:

  • Aufforderung zur Abhilfe: Fordere den Auftraggeber zur Mängelbeseitigung auf.
  • Angemessene Fristsetzung: Setze eine Frist, die der Art und dem Umfang des Mangels angemessen ist.

5. Hinweis auf Konsequenzen

Erkläre, welche Maßnahmen du ergreifen wirst, falls der Auftraggeber die Abhilfe nicht innerhalb der gesetzten Frist durchführt.

Mögliche Konsequenzen:

  • Selbstvornahme: Hinweis darauf, dass du den Mangel auf Kosten des Auftraggebers selbst beseitigst.
  • Schadensersatzansprüche: Geltendmachung von Mehrkosten oder Verzögerungsschäden.

6. Dokumentation des Problems

Füge Beweismaterialien hinzu, um die Abhilfeaufforderung zu untermauern.

Beispiele für Dokumentationen:

  • Fotos oder Videos des Mangels.
  • Baupläne oder Zeichnungen zur Verdeutlichung.
  • Prüfprotokolle oder Gutachten, falls vorhanden.

7. Frist zur Bestätigung und Rückmeldung

Bitte den Auftraggeber um eine schriftliche Bestätigung des Erhalts und eine Rückmeldung zur geplanten Mängelbeseitigung.

 

8. Unterschrift und Datum

Zum Abschluss des Abhilfeverlanges müssen das Erstellungsdatum sowie die Unterschrift des Auftragnehmers oder eines bevollmächtigten Vertreters hinzugefügt werden.

Unsere Bausoftware ermöglicht die strukturierte Erfassung aller relevanten Informationen, um sicherzustellen, dass eine Abhilfeaufforderung nach § 5 Abs. 3 VOB/B alle vertraglich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt. Ebenso sollte vorab festgelegt werden, wie die Abhilfeaufforderung zugestellt wird – sinnvoll ist beispielsweise der Versand einer PDF-Datei per E-Mail.

Eine Abhilfeaufforderung muss präzise und vollständig sein, um rechtlich wirksam zu sein. Sie schützt dich als Auftragnehmer vor Haftungsrisiken, indem du den Auftraggeber rechtzeitig auf festgestellte Mängel aufmerksam machst und zur Mängelbeseitigung aufforderst.

Mit einer gut dokumentierten Abhilfeaufforderung kannst du mögliche Verzögerungen oder Schäden abwenden und sicherstellen, dass der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Beseitigung des Mangels nachkommt. Falls er dies nicht tut, dokumentierst du zugleich deine Rechtsansprüche, wie z. B. auf Selbstvornahme oder Schadenersatz.

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